Voraussetzungen
für die Tätigkeit als Prüfunsexperte,
bzw. -expertin
Berufliche Voraussetzungen
Sie sind ApothekerIn und arbeiten mindestens Teilzeit in einer Offizinapotheke.
Sie sind Pharma-AssistentIn, oder Pharma-Betriebsassistentin und arbeiten mindestens Teilzeit in einer Offizinapotheke. Sie haben den Berufsbilder-Kurs besucht und betreuen Lernende.
Berufsspezifischer Vorbereitungskurs
Sie besuchen den berufsspezifischen Vorbereitungskurs mindestens alle 3 Jahre. Im Jahr 2025 finden die ersten QV für den Beruf Fachfrau/Fachmann Apotheke statt. Deshalb ist dieser Kurs für ALLE PEX im 2025 obligatorisch.
Basiskurs für PEX
Sie sind neu gewählt als Prüfungsexpertin oder Prüfungsexperte (PEX)?
Dann besuchen Sie den Einführungskurs, des EHB. Sie lernen, welche gesetzlichen Vorgaben Sie bei Ihrer PEX-Tätigkeit beachten müssen, welche Rolle Sie als PEX wahrnehmen, wie Sie korrekt bewerten und protokollieren und wie Sie mit anspruchsvollen Situationen angemessen umgehen.
Alle Infos dazu finden sie unter:
https://www.ehb.swiss/pex-basiskurse
Rechte und Pflichten
als Prüfunsexperte, bzw. -expertin
Rechte
Pflichten
Abrechnen der Expertentätigkeit
Allgeimeine Infos
Online Abrechnungstool
Dieses finden Sie unter folgendem Link: