Infos für 
PrüfungsexpertInnen



Voraussetzungen 
für die Tätigkeit als Prüfunsexperte, 
bzw. -expertin

Berufliche Voraussetzungen

Sie sind ApothekerIn und arbeiten mindestens Teilzeit in einer Offizinapotheke.

Sie sind Pharma-AssistentIn, oder Pharma-Betriebsassistentin und arbeiten mindestens Teilzeit in einer Offizinapotheke. Sie haben den Berufsbilder-Kurs besucht und betreuen Lernende. 

Berufsspezifischer Vorbereitungskurs 

Sie besuchen den berufsspezifischen Vorbereitungskurs mindestens alle 3 Jahre. Im Jahr 2025 finden die ersten QV für den Beruf Fachfrau/Fachmann Apotheke statt. Deshalb ist dieser Kurs für ALLE PEX im 2025 obligatorisch.

 Basiskurs für PEX

 Sie sind neu gewählt als Prüfungsexpertin oder Prüfungsexperte (PEX)? 
Dann besuchen Sie den Einführungskurs, des EHB. Sie lernen, welche gesetzlichen Vorgaben Sie bei Ihrer PEX-Tätigkeit beachten müssen, welche Rolle Sie als PEX wahrnehmen, wie Sie korrekt bewerten und protokollieren und wie Sie mit anspruchsvollen Situationen angemessen umgehen.  
Alle Infos dazu finden sie unter:
https://www.ehb.swiss/pex-basiskurse 

Rechte und Pflichten
als Prüfunsexperte, bzw. -expertin

Rechte

Pflichten

Abrechnen der Expertentätigkeit

Allgeimeine Infos

Online Abrechnungstool

Dieses finden Sie unter folgendem Link:

https://www.services.zh.ch/basis/login

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